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MDK-Qualitäts­prüfung
MDK-Qualitäts­prüfung

MDK Prüfung


Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Diese Qualitätsprüfungen nach § 115 SGB XI erfolgen anhand eines umfangreichen Kataloges an Prüfkriterien.

Sie werden in der Regel einmal jährlich unter vorheriger Anmeldung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und teilweise auch von dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) durchgeführt. Diese Regelprüfungen können bei Vorliegen eines hohen Qualitätsniveaus auf einen zweijährigen Prüfrhythmus erweitert werden. Die Prüfer können jedoch auch unangekündigt oder anlassbezogen vor Ihrer Tür stehen, wenn Fristen zur Meldung der gesetzlich vorgegebenen indikatorenbezogenen Daten missachtet werden, die Datenerhebung unvollständig ist oder Hinweise auf Qualitätsmängel bieten.

Wir analysieren mit Ihnen die MDK-Prüfberichte, Maßnahmenbescheide der Pflegekassen und der Heimaufsicht. Wir erarbeiten mit Ihnen anhand des Zusammenspiels von dokumentierten Abläufen, vermeintlich festgestellte Qualitätsmängel zu widerlegen. 

MDK Prüfung ambulante pflege

Unter­neh­mens­bera­tung

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Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

Steuer­bera­tung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

Rechts­bera­tung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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MDK-Prüfung in der vollstationären Pflege: Neues Qualitätssystem


Im November 2019 wurden für die MDK-Prüfung von vollstationären Einrichtungen neue Qualitätsprüfungsrichtlinien eingeführt, die zwischenzeitlich mehrfach geändert wurden. Grundlage für die neuen Bewertungsrichtlinien bei der MDK-Qualitätsprüfung sind unter anderem die sogenannten Ergebnisindikatoren. Seither sind Pflegeheime dazu verpflichtet, jedes halbe Jahr interne Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner an die unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln. Dort werden die Daten geprüft, dienen als Grundlage für die Berechnung der Indikatorergebnisse und werden mit den bundesweit erhobenen Werten der MDK-Qualitätsprüfungen verglichen.

Aufgrund unseres Spezialwissens und unserer mehr als 20-jährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, Ihre Interessen und Rechte effektiv und konsequent durchzusetzen. Die Beratung durch uns ist oft der beste Weg, um Konflikte mit den Aufsichtsbehörden und Pflegekassen unbürokratisch und schnell zu lösen.

Pflegedienst Mdk Prüfung


Bestens vorbereitet dem MDK-Prüfer gegenübertreten


Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung ist es uns möglich, in den Anhörungsverfahren den Blickwinkel Ihrer Mitarbeiter und der MDK-Prüfer auf erbrachte und nachweisbare Leistungen zu richten, statt auf unterstellte Leistungslücken.

Gemeinsam nehmen wir der MDK-Qualitätsprüfung den Schrecken.

Profitieren Sie bei MDK-Qualitätsprüfung von unserem Know-How in der Pflegebranche:

  • Beratung zu Verfahrensabläufen in rechtlicher Hinsicht
  • Erstellung von Dokumenten, um rechtlich notwendige Abläufe nachweisbar und damit prüffähig zu machen
  • Prüfung vorgeworfener Qualitätsmängel auf nachweisbare Einwendungen
  • Auswertung von Dokumentationen aus rechtlicher Sicht
  • Formulierung von Einwendungen gegenüber dem MDK und den Pflegekassen

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.