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Arbeitsrecht

Die für das Arbeitsrecht maßgeblichen Regeln sind in einer Vielzahl von Gesetzen, teilweise versteckt untergebracht, die zudem dem ständigen Wandel unterliegen. Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht überwiegend durch die Rechtsprechung gestaltet. Somit kann eine arbeitsrechtliche Frage zumeist nicht anhand des Gesetzes, sondern nur über fundierte Kenntnis der Rechtsprechung zutreffend beantwortet werden. Diese Situation wird durch die immer einflussreichere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes noch verstärkt.

Wir behalten für Sie den Überblick in der Entwicklung der arbeitsrechtlichen Gesetze und ihrer Auslegung durch die Gerichte!

Klassische Problemfelder

Im Pflegebereich führen Schlechtleistungen von Mitarbeitern häufig zu einer direkten Gefährdung der Bewohner. Hier muss der Einrichtungsträger, um eine Haftung zu vermeiden, eine konsequente Personalführung betreiben und entsprechende Nachweise – auch für Verfahren von Aufsichtsbehörden und Kostenträgern – führen. Eine stringente Linie über interne Kontrollen der Mitarbeiterleistungen und der Arbeitsabläufe, über Mitarbeiterschulungen und im Bedarfsfall von Abmahnungen und Kündigungen sind unverzichtbar.

Aus dem täglichen Umgang mit den Betriebsabläufen in Pflegeheimen und Pflegedokumentationen können wir Ihre Abläufe beurteilen und Sie beim Aufbau dieser Strukturen und ihrer Nachweisführung beraten.

 

Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu Themen wie der Durchführung eines betrieblichen Wiedereingliederungs-managements bei höheren krankheitsbedingten Fehlzeiten von Mitarbeitern oder bei Fragen rund um den betriebsinternen Datenschutz.

 

Können Abmahnungen, Kündigungen und im Regelfall ein anschließender Arbeitsgerichtsprozess nicht vermieden werden, ist es im Hinblick darauf, dass letztendlich ein pflegetechnischer "Laie" wie ein Arbeitsrichter den Vorgang beurteilen muss, wichtig, plastisch darzustellen, inwieweit eine konkrete Gefährdungssituation für den Bewohner als Folge des Fehlverhaltens des Mitarbeiters vorlag. Hierfür bedarf es oft auch einer umfassenden Erläuterung der pflegetechnischen Abläufe.

Durch die jahrelangen Erfahrungen der Beratung in der Pflegebranche haben wir die beizubringenden Nachweise und auch die Lücken im Blick, die für den Erfolg oder Misserfolg einer Kündigung maßgeblich sind, und stellen sie im Bedarfsfall "laiengerecht" zusammen.

Vertragsgestaltung

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Steuerung des Arbeitsmarktes eine hohe Flexibilität der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen ermöglicht. Standard-Arbeitsverträge nutzen diese flexiblen Möglichkeiten wenig und sind für variable Einsätze in der Pflegebranche nicht geeignet. Gerade im Bereich der Pflege bietet der Gesetzgeber aber sehr flexible Beschäftigungsmodelle, die bislang wenig genutzt werden.

 

Wir beraten Sie über flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und der Umsetzung im Arbeitsvertrag zur Optimierung des Personaleinsatzes auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.