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Erbrecht

Der deutsche Gesetzgeber hat ein komplexes System der gesetzlichen Erbfolge geschaffen, das die Interessen des Erblassers aber auch seines Ehegatten und seiner Kinder im Auge hat. Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge aber nicht dem Willen des Erblassers. – gerade bei der zunehmenden Zahl von sog. Patchwork-Familien.

 

Darüber hinaus „verschenkt“ der Erblasser hart erarbeitetes Vermögen an den Staat in Form von Erbschaftssteuer, wenn er sich nicht frühzeitig mit dem Thema der vorweggenommenen Erbfolge beschäftigt. Überdies gilt es, etwa alle fünf Jahre getroffene Erbregelungen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

 

Aber auch die vermeintlich vom Erblasser optimal durchdachte Regelung kann zum Teil Erbschaftsauseinandersetzungen nicht vermeiden. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und behalten für Sie auch bei Erbschaftsstreitigkeiten einen kühlen Kopf.

Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung erfordert - gerade bei der Vererbung von Betrieben - eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen:

 

  • Die Aufteilung des Vermögens in - meist gewünschte gleichwertige - Teile
  • Die Wahl des geeigneten Unternehmensnachfolgers
  • Die Abfindung von Miterben, ohne dass das übertragene Vermögen zerschlagen wird
  • Steueroptimierung
  • Entscheidung zwischen einer Übertragung zu Lebzeiten und einer Vererbung im Verster­bensfalle
  • Die - oftmals vorschnell vergessene - Absicherung des Übertragenden

 

Die Entscheidungsfindung ist ein Prozess - der oftmals zu Lebzeiten Konflikte aufzeigt, die man gerne ignorieren möchte. Häufig führt dies dazu, dass die Nachfolge nicht geregelt wird, was im Regelfall die schlechteste Alternative ist.

 

Wir zeigen Ihnen die verschiedenen tatsächlichen Möglichkeiten auf, begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung und den Gesprächen innerhalb des Familienkreises und unterbreiten konkrete Entwürfe von Testamenten oder Erbverträgen.

Testamente / Erbverträge

Das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten der Übertragung: Vererbung, Vermächt­nis, Vor-Nacherbschaft, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, etc. Daneben gibt es unterschiedliche Formen der Übertragung: einseitige Testamente, ge­meinschaftliche Testamente von Eheleuten, Erbverträge.

 

Wir wählen für Sie aus der Vielzahl an Möglichkeiten die Gestaltungsformen aus, die Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen und Auslegungsunsicherheiten vermeiden.

Behindertentestament

Eltern eines behinderten Kindes stehen in dem Konflikt, dieses Kind abzusichern, dadurch aber oftmals hart erarbeitetes Vermögen letztendlich dem Staat zu vermachen. Gleiches gilt für Eltern von Kindern, die in das soziale Abseits gerutscht sind.

 

Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten bestehen, Vermögen zu übertragen, das dem betrof­fenen Kind im zulässigen Rahmen Sondervergünstigungen sichert, die nicht direkt vom So­zialhilfeträger vereinnahmt werden und in welcher Form Vermögen auf Geschwister oder Dritte übertragen werden kann, ohne dass der Staat eingreifen kann.