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Heimrecht

Durch die Reform des Heimgesetzes müssen sich Verbraucher und Heimträger nunmehr durch den Dschungel einer Vielzahl von Gesetzen kämpfen: das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Regelung des Heimvertragsrechtes sowie das jeweilige Landesheimgesetz zur Regelung des Ordnungsrechtes (Zulassungsfragen, Fragen zu behördlichen Eingriffsbefugnissen, Ordnungswidrigkeiten), übergangsweise noch das alte Heimgesetz.

 

Was "ein Heim" ist, lässt sich nicht mehr einheitlich definieren: Je nachdem ob Fragen des Heimvertragsrechtes oder der Entgelterhöhung betroffen sind oder Fragen zur Zulassung, zu baulichen oder konzeptionellen Anforderungen bestehen, sind die Definitionen, was "Heim" ist, unterschiedlich - und in jedem Bundesland sind die Abgrenzungen wieder anders.

 

Wir behalten für Sie von West nach Ost und von Nord nach Süd den Überblick!

Heimvertrag

Mit Einführung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) hat sich der Informati­onsumfang der Verbraucher immens vergrößert.

 

  • Was ist verbindlicher Inhalt der Vor-Information zum Heimvertrag?
  • Was ist Inhalt des Heimvertrages?
  • Was sind die maßgeblichen Ausschlusskriterien?
  • Was ist die Leistungsbeschreibung von Einrichtungen der Eingliederungs- und Behinderten­hilfe?

 

Wir bieten Ihnen für die verschiedenen Bundesländer angefertigte Muster-Vor-Informationen und Muster-Heimverträge, passen diese auf die individuelle Besonderheit Ihrer Einrichtung an und beraten Sie im Zusammenhang mit Leistungs- und Vertragsänderungen.

Heimentgelte

Das Leistungs- und Vergütungssystem ist derartig komplex, dass es trotz gestiegener Er­läuterungsanforderungen durch die Vor-Information nach dem Wohn- und Betreuungsver­tragsgesetz (WBVG) für den Verbraucher häufig nicht nachzuvollziehen ist. Darüber hinaus weichen Leistungsangebote und die dazugehörigen Vergütungen in jedem Bundesland von­einander ab.

 

  • Was zählt zur Regelleistung - was ist als Zusatzleistung zusätzlich zu vergüten?
  • Welche Auswirkungen haben Krankenhausaufenthalte auf das Heimentgelt?
  • Was ist der neue gesetzliche Anspruch auf "Probewohnen"?

 

Bei uns finden Sie Antworten zu allen Fragen des Heimvertrages und den Vergütungen.

Entgelterhöhung

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und das SGB XI stellen verschiedene Anforderungen an wirksame Entgelterhöhungen, sowohl im Falle einer Höherstufung als auch bei Pflegesatzanhebungen. Fehler führen leicht dazu, dass mit den Pflegekassen ver­einbarte Entgelte dem Bewohner nicht wirksam berechnet werden können.

Wir prüfen gerne Ihre bisherige Praxis auf die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und erstellen einen Ablaufplan, wie welche Mitteilungen in welcher Form den Bewohnern zugehen müssen, damit das verhandelte Budget auch tatsächlich abgerechnet werden kann.

Betreutes Wohnen

  • Was ist Heim und was ist Betreutes Wohnen?
  • Was darf / muss eine Betreute Wohnanlage bieten?
  • Wann werden Service-Leistungen umsatzsteuerpflichtig?
  • Welche Service-Leistungen sind bei der Einkommensteuer der Bewohner absetzbar?

 

Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Heimrecht zum Landesrecht geworden. Seither bestehen in jedem Bundesland eigene Anforderungen an Heime und Betreute Wohnformen außerhalb des Heimbereiches. Dies erfordert / ermöglicht in jedem Bundesland unterschiedliche Betreuungsleistungen in Service-Wohnanlagen.

 

Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung von Service-Wohnanlagen, unterstützen bei z. T. erforderlichen Abstimmungen mit der Heimaufsicht, erstellen auf Wunsch Verträge der Ser­vice-Pakete zwischen Bewohnern und Dienstleistern und beraten bei der Kalkulation der Vergütungen und der Vermeidung von Steuerfallen.