Durch die Reform des Heimgesetzes müssen sich Verbraucher und Heimträger nunmehr durch den Dschungel einer Vielzahl von Gesetzen kämpfen: das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Regelung des Heimvertragsrechtes sowie das jeweilige Landesheimgesetz zur Regelung des Ordnungsrechtes (Zulassungsfragen, Fragen zu behördlichen Eingriffsbefugnissen, Ordnungswidrigkeiten), übergangsweise noch das alte Heimgesetz.
Was "ein Heim" ist, lässt sich nicht mehr einheitlich definieren: Je nachdem ob Fragen des Heimvertragsrechtes oder der Entgelterhöhung betroffen sind oder Fragen zur Zulassung, zu baulichen oder konzeptionellen Anforderungen bestehen, sind die Definitionen, was "Heim" ist, unterschiedlich - und in jedem Bundesland sind die Abgrenzungen wieder anders.
Wir behalten für Sie von West nach Ost und von Nord nach Süd den Überblick!
Mit Einführung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) hat sich der Informationsumfang der Verbraucher immens vergrößert.
Wir bieten Ihnen für die verschiedenen Bundesländer angefertigte Muster-Vor-Informationen und Muster-Heimverträge, passen diese auf die individuelle Besonderheit Ihrer Einrichtung an und beraten Sie im Zusammenhang mit Leistungs- und Vertragsänderungen.
Das Leistungs- und Vergütungssystem ist derartig komplex, dass es trotz gestiegener Erläuterungsanforderungen durch die Vor-Information nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für den Verbraucher häufig nicht nachzuvollziehen ist. Darüber hinaus weichen Leistungsangebote und die dazugehörigen Vergütungen in jedem Bundesland voneinander ab.
Bei uns finden Sie Antworten zu allen Fragen des Heimvertrages und den Vergütungen.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und das SGB XI stellen verschiedene Anforderungen an wirksame Entgelterhöhungen, sowohl im Falle einer Höherstufung als auch bei Pflegesatzanhebungen. Fehler führen leicht dazu, dass mit den Pflegekassen vereinbarte Entgelte dem Bewohner nicht wirksam berechnet werden können.
Wir prüfen gerne Ihre bisherige Praxis auf die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und erstellen einen Ablaufplan, wie welche Mitteilungen in welcher Form den Bewohnern zugehen müssen, damit das verhandelte Budget auch tatsächlich abgerechnet werden kann.
Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Heimrecht zum Landesrecht geworden. Seither bestehen in jedem Bundesland eigene Anforderungen an Heime und Betreute Wohnformen außerhalb des Heimbereiches. Dies erfordert / ermöglicht in jedem Bundesland unterschiedliche Betreuungsleistungen in Service-Wohnanlagen.
Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung von Service-Wohnanlagen, unterstützen bei z. T. erforderlichen Abstimmungen mit der Heimaufsicht, erstellen auf Wunsch Verträge der Service-Pakete zwischen Bewohnern und Dienstleistern und beraten bei der Kalkulation der Vergütungen und der Vermeidung von Steuerfallen.