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Pflege­sätze
Pflege­sätze

Pflegesatzverhandlungen


Pflegesätze gehören zu unseren Spezial­gebieten. Wir beraten Sie gerne bei der Be­an­tragung oder Pflegesatzver­handlungen für Ihr Altenheim:
  • Seit 30 Jahren sind wir mit unseren Kernkompetenzen in der Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung* erfolgreich für Sie tätig.
  • Wir beraten Sie ausführlich, professionell und fokussiert zu Ihren Fragen rund um das Thema Pflegesätze, Pflegesatzverhandlungen und Investitionskosten.

  • Zu unseren Kunden zählen mehrere 100 Träger, darunter Pflege- und Altenheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Ambulante Dienste und Anbieter neuer Wohnformen.
  • Unseren Service stellen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung unabhängig davon, ob Sie ein kleiner Familienbetrieb oder ein großer Konzern sind.
* *durch unsere Partnergesellschaft HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft

Wir unter­stützen Altenheime & Pflege­ein­richtungen jeder Art und Größe

Sie möchten die Pflegesätze für Ihr Altenheim neu berechnen und nachhaltig steigern? Vertrauen Sie auf mehr als 30 Jahre Erfahrung und Know-how in der Pflegebranche und geben Sie die Pflege­satz­verhandlungen und -kalkulation in die erfahrenen Hände der HKB GmbH Beratungs­gesell­schaft für Pflege­ein­richtungen.

Unter­neh­mens­bera­tung

Unter­neh­mens­bera­tung

Die dauerhafte Sicherung der Pflegequalität beginnt beim Entgeltsystem.
Wir sorgen für die Optimierung Ihrer Entgelte, ohne Wenn und Aber!

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Steuer­bera­tung

Steuer­bera­tung

Steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten spielen nicht nur für Konzerne eine Rolle.
Wir bringen Steuerrecht und Pflegesatz in Einklang und kümmern uns um IHRE Details. Von A – Z.

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Rechts­bera­tung

Rechts­bera­tung

Angesichts der Länge von gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz:
Offensive persönliche Verhandlungen führen häufig eher zum Ziel,
als vorschnell verhärtete Fronten und Prozesse. Hierfür ist uns kein Weg zu weit.

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Pflegesatzverhandlung Altenheim

Pflege­sätze für Alten- & Pflege­heime richtig beantragen und verhandeln


Pflegesätze bestehen seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes aus einer Vielzahl von Komponenten. Ihre Beantragung und Verhandlung sind daher nicht zu unterschätzen. Wir erstellen für Ihr Altenheim oder Pflegeheim gerne geeignete Pflegesatzanträge und Unterlagen für die Pflegesatzverhandlungen nach den Vorschriften des 11. und 12. Sozialgesetzbuchs. Hierbei berücksichtigen wir die Erfordernisse und Besonderheiten der Pflegesatzgestaltung der jeweiligen Bundesländer und die aktuelle Rechtsprechung.

Als Beratungsunternehmen für Pflegeeinrichtungen jeder Art und Größe und mit über 30 Jahren Erfahrung wissen wir genau, welche Aufgaben Sie Tag für Tag zu meistern haben. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur bei Fragen rund um Pflegesätze zur Seite. Wir bieten Ihrem Altenheim bedarfsgerechte Lösungen und Beratung zu Finanzen, Steuer und Recht.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungs­unternehmens? Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Pflege­satz­verhandlung nach dem SGB XI und dem SGB XII


Wenn es um Pflegesätze und deren Verhandlung geht, verstehen wir uns nicht als bloße „Formularausfüller“. Wir wollen vielmehr das Optimum für Ihr Altenheim hinsichtlich der Gestaltung der Pflegesätze unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im SGB XI und SGB XII erzielen. Wir führen daher professionell die Verhandlungen der Pflegesätze mit den zuständigen Pflegekassen und/oder Sozialhilfeträgern für Sie und Ihr Altenheim.

Es ist uns ein persönliches Anliegen, im Rahmen der Pflegesatzverhandlung unsere langjährigen Erfahrungen für Sie zielführend einzusetzen. Es versteht sich von selbst, dass wir keine Abstriche machen, um für Ihre individuelle Situation die optimalen Pflegesätze für Ihr Altenheim oder Pflegeheim zu erzielen.
Pflegesatzverhandlungen Pflegeheim


Pflegesatzverhandlungen

Mitteilung über Änderungen nach erfolg­reicher Pflege­satz­ver­ein­barung


Sobald Sie die Pflegesatzverhandlung in unsere erfahrenen Hände legen, können Sie sich wieder auf Ihren Alltag konzentrieren. Wir stellen alle nötigen Anträge, führen die Verhandlungen in Ihrem Interesse und wir erstellen im Rahmen des Pflegesatzverfahrens die notwendigen Mitteilungen über die Entgelterhöhung an Ihren Heimbeirat, Ihre Bewohner beziehungsweise deren Betreuer.

In diesem Zusammenhang berücksichtigen wir die bundeslandspezifischen gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen sowie ein ausgewogenes Verhältnis der Personalanhaltswerte/Personalschlüssel und weiterer Leistungs- und Qualitätsmerkmale zu den von Ihnen angestrebten Pflegesätzen und Entgelten für Ihr Altenheim.