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Controlling
Controlling

Controlling für
Pflegedienste


Die Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung stellt für die Geschäftsleitung eines Unternehmens jeder Branche ein unabdingbares Controlling-Instrument dar. Wir übernehmen das Controlling für Pflegedienste, denn die für die Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen anzuwendenden Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung schreiben eine solche Kosten- und Leistungsrechnung sogar nach vorgegebenem Schema vor.

Danach sind die Personal- und Sachkosten in einem vorgegebenen Verhältnis den Pflegesatzbestandteilen der Pflegevergütung, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionsaufwendungen zuzuordnen. Auf Basis einer von uns über das gesetzliche Maß hinaus individualisierten Kosten- und Leistungsrechnung erhalten Sie eine Auswertung. Anhand dieser können Sie einen Budget-Vergleich mit den vereinbarten Pflegesätzen bis auf Einzelkostenebene durchführen. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für das Kosten-Controlling oder die künftige Pflegesatzgestaltung.

Mit der Kosten- und Leistungsrechnung lassen sich die Daten aus dem Rechnungswesen für jede Pflegesatzverhandlung, nachfolgende Schiedsstellenverhandlungen oder Nachweisverfahren zielgerichtet aufbereiten.

Controlling in der Pflege

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