Die Gesundheitsreformen stehen auf der Dauer-Agenda. Die alte Reform ist noch nicht von der Praxis umgesetzt, da wird das Rad weitergedreht. Der Gesetzgeber setzt die Rahmenbedingungen, um neue Versorgungsstrukturen zu erschließen - doch der innovative Träger stößt auf starre Strukturen der Verwaltung und der Kostenträger.
Wer aber immer nur in alten Strukturen denkt, wird am Markt langfristig nicht bestehen.
Wir unterstützen Sie bei der Beratung von Konzepten und ihrer Umsetzung, notfalls auch mit dem Druck von Schiedsstellen und Gerichten, um die Kostenträger dazu zu zwingen, von den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Die seit Jahren bestehenden MDK-Prüfungen haben durch die Veröffentlichung von Noten im Transparenzbericht eine noch stärkere Bedeutung gewonnen. Das Veröffentlichungsverfahren steht unter schwerer Kritik und wird von verschiedenen Gerichten rechtlich unterschiedlich bewertet.
Wir beraten Sie über Prüffallen der Transparenzkriterien und unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit der HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtungen bei der Auswertung der MDK-Bewertungsbögen. Unser Beratungsschwerpunkt kann dabei nicht auf der pflegefachlichen Seite liegen. Aber die Praxis zeigt, dass unter dem Prüfungsdruck
Wir bewahren im Prüfungsstress für Sie den kühlen Kopf, Fristen im Blick und prüfen die aus Ihrer Sicht bestehenden pflegefachlichen Einwendungen darauf, ob sie juristisch haltbar sind und zu einer abweichenden Bewertung führen müssen. Ferner unterstützen wir Sie beim Verfassen der erforderlichen Stellungnahmen.
Führen die Einwendungen nicht zum erwarteten Ergebnis, begleiten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf eine korrekte Veröffentlichung der Benotung Ihrer Leistung.
Heimaufsichtsbehörden und Pflegekassen fordern regelmäßig den Nachweis, dass ausreichend Personal eingesetzt wird. Bislang sind die Rechtsgrundlagen, wie der zu leistende und der geleistete Personaleinsatz gemessen wird, nur in wenigen Bundesländern rechtlich eindeutig geregelt.
In dieser Grauzone werden Heimträger dennoch mit z. T. empfindlichen Rückforderungen überzogen.
Wir führen Sie durch diese rechtlichen Grauzonen und unterstützen Sie bei der Abwehr von Anordnungen der Heimaufsicht und Rückforderungen von Pflegekassen.
Die Schiedsstellenverfahren fordern zunehmend nicht nur sorgfältig aufbereitete Kalkulationen, sondern die Auseinandersetzung mit rechtlichen Aspekten. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts und der unteren Fachgerichte nehmen zunehmend Einfluss auf die Pflegesatzverhandlungen. Zudem wurde der gerichtliche Instanzenweg verkürzt, indem Klagen gegen Schiedssprüche direkt bei den Landessozialgerichten einzureichen sind.
Dies alles hat dazu geführt, dass der Erfolg vor der Schiedsstelle von der rechtlichen Argumentation abhängt.
Wir begleiten Sie zusammen mit der HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtungen in Schiedsstellenverfahren und – bei Bedarf – auch einen Schritt weiter.